https://digital.rotary.de/ro.cas/praesenzen/befreiung_eintragen.html
geändert am 28.01.2021 um 13:21 Uhr
Präsenz

Präsenz-Ausnahmen

Bei Rotary unterscheiden wir zwei Arten von Präsenz-Ausnahmen. Die Beurlaubung aus wichtigem Grund oder die Befreiung, die nach der 85er-Regelung erfolgt.

Beurlaubung

Nach dem Verfahrenshandbuch 2019 gilt als entschuldigte Abwesenheit, wenn der Vorstand die Abwesenheit wegen guter und ausreichender Gründe, Bedingungen und Umstände genehmigt. Solche Abwesenheiten dürfen nicht länger als zwölf Monate dauern. Sollte die Abwesenheit jedoch aus gesundheitlichen Gründen oder nach der Geburt, der Adoption oder Pflegeunterbringung eines Kindes erfolgen, so kann der Vorstand sie auf einen Zeitraum verlängern, der über die ursprünglichen zwölf Monate hinausgeht.

Befreiung

Wenn das Alter und die Jahre der Mitgliedschaft eines Mitglieds in einem oder mehreren Clubs zusammen mindestens 85 Jahre betragen, das Mitglied mindestens seit 20 Jahren Rotarier ist und den Clubsekretär schriftlich über seinen Wunsch informiert hat, von der Teilnahme an den Zusammenkünften befreit zu werden, und der Clubvorstand dem zugestimmt hat, kann eine Befreiung ausgesprochen werden.

Im Menü Präsenzen finden Sie unter Präsenz-Ausnahmen die erforderlichen Einstellungen.

Abbildung 1: Beispiel für die Präsenz-Ausnahmen Beurlaubung und Befreiung.

Die Eintragung von Änderungen erfolgt durch Anklicken des  Stifts. Anschließend wird in dem Bereich, in dem die Präsenz-Ausnahmen eingetragen werden, die entsprechenden Eintragungen mittels Plus-Zeichen hinzugefügt.

Hinweis: Bei Befreiungen ist die Angabe des Endes nicht erforderlich.

Die Speicherung kann auch nach Eingabe von mehreren Eintragungen mit erfolgen.