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geändert am 05.11.2025 um 12:22 Uhr

Wechsel der Personen-Art

Im Folgenden wird beschrieben, wie eine im System hinterlegte Person eine andere Personen-Art erhält. Die Personen-Art legt fest, um welche Art von Person es sich in Ihrem Club handelt. Das System unterscheidet zwischen Aktivmitgliedern, Ehrenmitgliedern, Partnern und Sonstigen Personen.

Mit der Personen-Art legt auch fest, wie die Person im Folgenden durch das Programm behandelt wird. So werden neue Aktiv- und Ehrenmitglieder Rotary International als Mitglieder gemeldet. Die anderen Personen-Arten werden nur für interne Zwecke gespeichert.

Nun kommt es vor, dass eine Sonstige Person oder ein Partner zu einem Aktivmitglied werden soll.

Hierzu stellt das Programm einen eigenen Ablauf zur Verfügung, mit dem die Änderung der Personen-Art leicht durchgeführt werden kann. Wir nennen das Wechsel der Personen-Art.

Um den Vorgang zu starten, öffnen Sie den Datensatz der Person und wechseln auf die Registerkarte Organisation.

Öffnen Sie den Datensatz und tragen im Bereich Zugehörigkeit das Datum des Wechsels der Personen-Art ein und wählen aus Austrittsgrund Wechsel der Personen-Art.

Abb.1: Auswahl des Wechsels der Personen-Art

Speichern Sie den Datensatz nun ab. Sie werden feststellen, dass Sie den Datensatz in der Liste der Zugehörigkeiten nicht mehr finden. Wechseln Sie nun in die Registerkarte Aufnahmen

Abb.2: Aufnahmekandidatin mit Wechsel der Personen-Art

Die Person, deren Personen-Art geändert werden soll, wird nun zum Aufnahmekandidat. Aus diesem Grund wird sie in der entsprechenden Liste angezeigt.

Jetzt muss die Person zustimmen, dass ihr Club die persönlichen Daten verarbeiten darf. Hierzu senden Sie der Person eine E-Mail mit der Bitte um Genehmigung zur Datenverarbeitung durch E-Mail

Das Programm notiert, wann Sie diese E-Mail geschickt haben. Sie können jetzt das Fenster schließen und zu einem späteren Zeitpunkt nachsehen, ob die Aufnahmekandidatin oder der Aufnahmekandidat der Verarbeitung der Daten zugestimmt hat.

Hinweis: Die Zustimmung zur Verarbeitung persönlicher Daten ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a (Grundlage für die Datenverarbeitung) und den Anforderungen an die Einwilligung in Artikel 7 DSGVO geregelt.

Es besteht die Möglichkeit, dass beim Wechsel der Personen-Art der Sekretär die Person persönlich fragt und anschließend die Korrektheit der eingetragenen Personendaten bestätigt. Hierzu klicken Sie auf den Knopf Daten bestätigen.

Mit der Freigabe der Daten können die Personendaten nun übernommen werden. Hierzu klicken Sie auf den Knopf Person übernehmen.